156Bestellfax: 0371 / 520 4410 oder Anfragen: info@betecnet.dePrüfungen und Annahme: Fertigungskontrollen, SonderprüfungenFür „Mechanische Verbindungselemente” (Schrauben, Muttern und Zubehörteile) sind sämtliche funktionsrelevanten äußeren und inneren Merkmale in DIN-, ISO- oder EN-Normen detailliert geregelt – und zwar in:– Produkt-Normen (z.B. DIN 931 / ISO 4014) Angaben über Figur des Produktes, zugeordnete Ausführung und Produktklasse (Toleranzgruppe), übliche Festigkeitsklassen und/oder Werkstoffe und Nennmaße. Außerdem enthält jede Produktnorm „normative Verweise” auf mitgeltende Grund-Funktions-Normen.– Grund-/Funktions-Normen (z.B. DIN 13, 267 / ISO 898, 4759, 3269…) Regelungen für gemeinsame Merkmale der verschiedenen Produkte wie z.B. Gewinde, Toleranzen, Oberflächenausführungen, Korrosionsschutz, mechanische Eigenschaften und entsprechende Werksprüfprogramme – und auch Annahme-Prüfbedingungen.Durch Benennung eines Artikels mit einer Produktnorm-Nummer sind alle verwiesenen Grundnormen als „Technische Lieferbedingungen” automatisch mitgeltend einbezogen - dies gilt auch für nicht genormte Gewinde- und Formteile - wenn keine besonderen Vereinbarungen zwischen Besteller und Lieferant getroffen wurden.Normen können immer nur einen allgemeinen Standard für Produkte „für allgemeine Verwendung” regeln – das gilt auch für „Mechanische Verbindungselemente” (➜ ISO 3269/8992). Für über diese normativen Regelungen hinausgehende höhere Anforderungen für spezielle Einsatzfälle ist es Aufgabe des Verwenders, die Vorgaben zu definieren und nötige zusätzliche Prüfanforderungen zu bestimmen. 1. Qualitätskontrollen in der Fertigung:In Grund-/Funktions-Normen sind Prüfprogramme und -Verfahren vorgegeben, nach denen der Hersteller durch ständige Stichprobenkontrollen die Einhaltung normgerechter Qualität seiner Erzeugnisse sicher zu stellen hat. Neben den obligatorischen Kontrollen auf Maßhaltigkeit und Oberflächen-zustand werden u.a. folgende Kontrollen aufgeführt:– für Schrauben und ähnliche Gewindeteile (➜ ISO 898-1) – Härteprüfung, Prüfkraftversuch – Kopfschlag-/Schrägzugversuch – Randentkohlungsprüfung– für Muttern (➜ ISO 898-2) – Härteprüfung, Prüfkraftversuch – AufweitversuchWelches Prüfverfahren im Schiedsfall gilt ist in den Normen vorgegeben. Alle genormten mechanischen Eigenschaften gelten im Allgemeinen bei Raumtemperatur (ca. + 20°C). 2. Zusätzliche Prüfungen – Prüfbescheinigungen nach EN 10204Für besondere Anforderungen und/oder sicherheitsrelevante Einsatzfälle können zusätzliche artikel- oder einsatzspezifische Prüfungen – werksseitig oder durch beauftragte werksunabhängige Sachverständige oder Prüfinstitute – durchgeführt werden. Die Ergebnisse dieser Extraprüfungen werden in einer Prüfbescheinigung dokumentiert, die der Besteller im Original oder als unveränderte Kopie erhält.Art und Umfang dieser zusätzlichen Prüfungen und wer diese durchführen und dokumentieren soll, hat der Verwender aufgrund seiner Kenntnisse über Einsatz und besondere Anforderungen zu bestimmen und entsprechend bei Bestellung vorzugeben. Prüfinhalte - nach DIN 11204Werden keine Angaben über den Umfang der Prüfinhalte in der Bestellung vereinbart, so gilt DIN 11204. Diese Norm regelt die Prüfinhalte von Prüfbescheinigungen nach EN 10204 für Verbindungselemente. Tab. 1: Prüfinhalte für Schrauben nach DIN 11204 Tab. 2: Prüfinhalte für Muttern nach DIN 11204AngabenbezeichnungErläuterungenZugversuch: ProbenformZugversuch an der Ganzschraube: Für Schrauben M6 bis M39 nach ISO 898-1, ISO 3506-1, ISO 8839 oder DIN 267-13, soweit die Geometrie der Schraube für den Zugversuch an der Ganzschraube geeignet ist. Falls ein Zugversuch an der zylindrischen Probe durchgeführt werden soll, ist dies zum Zeitpunkt der Bestellung zu vereinbaren.Zugversuch: Zugfestigkeit–Härteprüfung: PrüfverfahrenKurzzeichen des HärteprüfverfahrensHärteprüfung: EinzelwerteGilt nicht für ISO 8839 und austenitische Stähle der Sorten A1 bis A5 nach ISO 3506-1 oder ISO 3506-2Torsionsversuch: BruchdrehmomentFür Schrauben ≤ M 5. Für alle Festigkeitsklassen nach ISO 898-1, für austenitische Stähle der Sorten A1 bis A5 nach ISO 3506-1 und für Nichteisenmetalle nach ISO 8839, soweit die Geometrie der Schraube für den Torsionsversuch nach ISO 898-7 geeignet istChemische ZusammensetzungSchmelzanalyse/Stückanalyse entsprechend der ErzeugnisspezifikationAngabenbezeichnungErläuterungenPrüfkraftversuchFür Muttern M6 bis M39 nach ISO 898-2, ISO 898-6, ISO 3506-2, ISO 8839 und DIN 267-13, sofern spezifiziert.Härtprüfung: PrüfverfahrenKurzzeichen des HärteprüfverfahrensHärteprüfung: EinzelwerteGilt nicht für ISO 8839 und austenitische Stähle der Sorten A1 bis A5 nach ISO 3506-1 oder ISO 3506-2.Chemische ZusammensetzungSchmelzanalyse/Stückanalyse entsprechend der Erzeugnisspezifi-kationKosten für zusätzliche Prüfungen sind im Produktpreis nicht enthalten.Über Arten von Prüfbescheinigungen, die sich als Vorgabe für Schrauben, Muttern und ähnliche Form- und Zubehörteile bewährt und durchgesetzt haben, informiert Tabelle 3. Grundsätzliche Hinweise:– Die durch zusätzliche Prüfungen ermittelten und in Prüfbescheinigungen dokumentierten Werte sind keine „zugesicherten Eigenschaften” bzw. „Beschaffenheitsgarantien“ im Sinne §267 BGB und entlasten den Verwender nicht von sachgerechter Wareneingangsprüfung (§377 HGB).– Alle in 1. und 2. benannten Prüfungen werden allgemein an Stichproben durchgeführt. Deren Ergebnisse sind zwar weitgehend repräsentativ für das Lieferlos einer Charge –- aber eine 100%ige Garantie für jedes Teil des Loses kann hieraus ebenso wenig abgeleitet werden wie die Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck.
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