Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 13.02.2023

§ 1 Allgemeines
  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Sie gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten auch dann, soweit eine spätere Bezugnahme nicht ausdrücklich erfolgt.
  2. Abweichende Geschäftsbedingung en des Vertragspartners gelten nur insoweit, als wir Ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
  3. Bei einer Registrierung des Käufers in unserem Webshop ist die Erklärung seines Einverständnisses mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbunden.
§ 2 Vertragsschluss und Preise
  1. Die Darstellung der Produkte im Webshop und Katalog stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
  2. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar, welches durch uns angenommen werden muss. Dies gilt auch für Angebote, die gegenüber unseren Außendienstmitarbeitern erteilt werden.
  3. Ein Kaufvertrag kommt erst mit unserer konkreten Auftragsbestätigung in Textform zustande. Die Annahme kann auch durch Zeichnung eines Kaufvertrages, durch Zusendung unserer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der durch den Besteller bestellten Ware innerhalb von 2 Wochen ab Eingang der Bestellung geschehen.
  4. Die Preise gelten ab Lager Chemnitz und bei Abnahme von Originalpaketen, sie verstehen sich als Nettopreise in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, aus schließlich Kosten für Verpackung, Versand, Transport sowie Versicherung. Diese Kosten werden gesondert berechnet.
  5. Bei Anbruchmengen behalten wir uns die Lieferung und Berechnung von Originalpaketen oder die Erhebung eines angemessenen Mindermengenzuschlages vor.
  6. Es gelten die am Tage der Auslieferung gültigen Preise und Teuerungszuschläge, sofern ein Preis nicht schriftlich als Festpreis bezeichnet wurde.
§ 3 Lieferung und Gefahrübergang
  1. Lieferfristen sind unverbindliche Angaben, soweit nicht verbindliche Lieferfristen schriftlich zugesagt oder Liefertermine ausdrücklich als fix bezeichnet werden.
  2. Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig.
  3. Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf höhere Gewalt und andere, von uns nichtverschuldete Ereignisse, insbesondere Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten, Streik, Betriebsstörungen, Material- und Energiemangel zurückzuführen, verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
  4. Änderungen in der technischen Ausführung unserer Ware bleiben – ohne besondere Benachrichtigung des Bestellers – vorbehalten, sofern der Wert und die Verwendbarkeit der angebotenen Ware hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Bei Sonderanfertigung en behalten wir uns eine Unterschreitung oder Überschreitung der Bestellmenge um 10% vor.
  5. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
§ 4 Haftung
  1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
  4. Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
  5. Soweit die Haftung nach Absatz 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen.
§ 5 Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
  1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent.
  2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Käufers bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt uns der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an.Der Käufer darf diese an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.Sofern sich der Käufer jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist -, können wir vom Käufer verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.
  3. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt oder entstehen durch Be- oder Verarbeitung mit anderen Stoffen eine neue Sache, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Käufer für uns verwahren.
  4. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer.
  5. Wenn der Käufer dies verlangt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen gegen den Käufer um mehr als 10% übersteigt. Wir dürfen dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.
§ 7 Gerichtsstand und anwendbares Recht
  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Chemnitz.
  2. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).